Notfallpädagogik
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Bußgeldzuweisungen

Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern können Gerichte und Staatsanwaltschaften einen wertvollen Beitrag zur Arbeit der Notfallpädagogik der Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.. leisten. Sie unterstützen damit unsere weltweite Akuthilfe. Zur Finanzierung dieser Arbeit tragen auch Bußgelder bei.

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