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Job Tag

Hier finden Schülerinnen und Schüler, Betriebe, Schule und Eltern alles Notwendige für einen Job-Tag. Ihr habt eine Frage, die wir noch nicht kennen? Lasst es uns wissen.

Handout für Partnerbetriebe

Das Handout hilft, ebenso wie der Musterarbeitsvertrag, dass sich euer Arbeitgeber eine Urteilsgrundlage über das Projekt und den Aufwand bilden kann.

Handout für Partnerbetriebe

Rechtliches

           Die Formularfunktion wird erst nach Download der Formulare sichtbar.

           Auf S. 5-6 finden Sie folgenden Passus des Ministeriums für Finanzen:
          „Ich bitte auch zu beachten, dass Zuwendungsbestätigungen über die auf das Spendenkonto überwiesenen Zahlungen nicht ausgestellt werden dürfen. Eine
          Berücksichtigung der steuerfrei belassenen Vergütungen als Spende bei der Einkommensteuerveranlagung scheidet aus.“

Die Abwicklung

Euer Job-Tag hat stattgefunden und war ein großer Erfolg? Klasse! Nun geht es darum die Spenden zusammenzutragen.

Einnahmen sammeln und überweisen

  • Der Erlös des WOW-Days darf zunächst auf dem Schulkonto gesammelt werden, wenn die Überweisung im Anschluss an die Freunde der Erziehungskunst erfolgt (siehe Rechtsgrundlagen inklusiv der Schreiben des Bundesfinanzministeriums und der Bundesknappschaft).
  • Schüler*innen, die am WOW-Day in einem Betrieb arbeiten, bitten ihre*n Arbeitgeber*in den Lohn direkt auf das im Arbeitsvertrag genannte Konto ihrer Schule zu überweisen.
  • Die Schulen bitten wir baldmöglichst nach dem WOW-Day den Erlös an die Freunde der Erziehungskunst zu überweisen. Dies ist sehr wichtig, denn nur so können wir eine schnelle Weiterleitung der Spenden an die begünstigten Einrichtungen vornehmen und sicherstellen, dass die Schüler*innen zeitnah eine Rückmeldung von den Projekten erhalten.

Zuwendungsbescheinigungen

Die Arbeitgebenden erhalten für den Einsatz der Schülerin/ des Schülers keine Zuwendungsbescheinigung, da es sich nicht um eine Spende, sondern um eine Entlohnung für die Arbeitsleistung der Schülerin/ des Schülers handelt. Es ist die Schülerin/ der Scüler, die/ derfür den WOW-Day arbeitet. Auch für die Schülerinnen und Schüler dürfen für diese steuerfreien Vergütungen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden, was meist unproblematisch ist.

FAQ's Arbeiten

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Arbeiten am WOW-Day haben wir hier für Euch zusammengestellt.

Mehr erfahren

Infos für Arbeitgeber*innen

Eine Idee des WOW-Days ist es, durch Arbeit in Betrieben Geld zu verdienen, das Einrichtungen weltweit zu Gute kommt. Das ist in rechtlicher Hinsicht ohne größere Probleme umsetzbar. Hier finden Sie alles Wissenswerte.

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Jetzt fördern & spenden
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